VORSCHRIFTEN ORKLA 2023
Update 15.12.2022
Jeder Angler benötigt eine staatlichen Fischerei-Jahreslizenz.
Diese Lizenz berechtigt Sie nicht automatisch zur freien Fischerei an Flüssen und Seen. Es
müssen zusätzliche Patente für die jeweiligen Gewässer, beziehungsweise Strecken
erworben werden.
Das desinfizieren Ihrer Ausrüstung vor dem Beginn der Fischerei ist Pflicht.
Dies gilt auch, wenn Sie von einem Fluss an einen Anderen wechseln.
Im Falle von aussergewöhnlichen Ereignissen kann der Staat jederzeit kurzfristige
Aenderungen der Vorschriften erlassen.
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Meerforellen sind ganzjährig geschützt.
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Alle Lachsweibchen ab 65 cm sind ganzjährig geschützt.
Entnahme:
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1 Lachs pro Tag.
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Total 4 Lachse pro Saison.
= 1 Lachs über 80 cm (Trophy Fisch)
= 3 Lachse unter 80 cm.
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Wird ein Fisch entnommen, muss das Fischen für diesen Tag (Bis Mitternacht)
eingestellt werden.
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Gehen Sie bitte nach jedem ausgefischten Wurf 2 - 3 Meter weiter
flussabwärts und beginnen dann den nächsten Wurf.
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Steigen Sie bitte nie vor einem anderen Angler ins Wasser, Sie
beginnen immer hinter Ihrem Angelkollegen zu fischen.
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Halten Sie 100 m Abstand zum nächsten Fischer.
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Lassen Sie Ihrem erfolglosen Angelkollegen den Vortritt am
unbefischten Pool.
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Hat Ihr Kollege oder ein Fischer am gegenüberliegenden Ufer einen
Lachs im Drill, nehmen Sie bitte Ihre Leine aus dem Wasser.
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Unterstützen Sie unerfahrene Lachsfischer mit Ihrem Rat.
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Releasen sie bitte schonend:
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Nasse Hände, den Fisch immer gegen die Strömung solange
halten, bis er sich erholt hat und selbständig wegschwimmen
kann.
o
Nicht komplett auf das Ufer ziehen.
o
Für ein Erinnerungsfoto bitte nicht- oder nur sehr kurz aus dem
Wasser heben.
Gesetzliche Vorschriften 2023
Der "Knigge" für LachsfischerInnen
ADRESSE
Spinnler Fliegenfischen
℅ Hans Spinnler
Bachtalenstrasse 2
CH - 4313 Möhlin
Schweiz
Falls ein Gast diese Fischereigesetze missachtet, wird Ihm die Fischereierlaubnis an unseren Strecken sofort entzogen. Ist dies der Fall, hat derjenige
keinerlei Anspruch auf eine Entschädigung oder Rückerstattung irgendwelcher Art.Das Vergehen wird unverzüglich der Fischereibehörde gemeldet.
(Die Strafe wird eine empfindliche Geldbusse und das Fischereiverbot für die laufende Saison sowie für die kommende Saison an allen Flüssen der Region sein.)
Saison vom 01.06.2023 bis am 31.08.2023